Allgemeine Geschäftsbedingungen - Personalvermittlung
1. Definitionen
1.1. Folgende Definitionen gelten in diesen Geschäftsbedingungen:
| „Bewerber“ | meint die Person, die Bürolina dem Kunden zur Einstellung vorstellt. |
| „Kunde“ | meint die natürlichen und juristischen Personen; sowie deren Zweig- Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Konzernmütter, die die Dienstleistung der Bürolina Personalservice GmbH in Anspruch nehmen. |
| „Bürolina“ | meint die Bürolina Personalservice GmbH, Boyenstraße 46, 10115 Berlin |
| „Beschäftigung“ | meint die Einstellung, Beschäftigung oder Verwendung des Bewerbers durch den Kunden in Voll- oder Teilzeit, z.B. unter einem Dienstvertrag, einer Agentur, einem Gewerbeschein, einem Franchise, einem Gesellschaftsvertrag oder anderen entsprechenden. |
| „Empfehlung“ | meint zum einen das telefonische oder persönliche Interview des Kunden mit dem Bewerber infolge der Anweisung des Kunden an die BÜROLINA einen Bewerber zu suchen und zum anderen die Weiterleitung des Lebenslaufes und anderen Informationen welche den Bewerber identifizieren an den Kunden und es daraufhin zu einer Einstellung des Bewerbers durch den Kunden kommt. |
| „Arbeitsentgelt“ | meint das jährliche Bruttogrundgehalt bei Beschäftigungsbeginn sowie alle anderen gewährten Bezüge, welche dem versteuerbaren Bruttoentgelt zuzurechnen sind, inklusive garantierter Provision bzw. Umsatzbeteiligung. |
1.2. Zur Vereinfachung werden jeweils nur die männlichen Bezeichnungen und die Einzahl angegeben, weibliche Personen bzw. der Plural sind hierbei natürlich mit inbegriffen, soweit der Kontext es nicht anders verlangt.
1.3. Die Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen der Nutzerfreundlichkeit und beeinflussen die Auslegung dieser nicht.
2. Der Vertrag
2.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er eine Empfehlung akzeptiert oder eine Beschäftigung des Bewerbers erfolgt.
2.2. Diese Bedingungen gelten vor anderen Geschäftsbedingungen oder Kaufbedingungen des Kunden, soweit nicht anders vom Geschäftsführer der Bürolina schriftlich bestätigt.
2.3. Variationen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten nicht, so lange sie nicht schriftlich durch den Geschäftsführer der Bürolina bestätigt wurden.
2.4. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden alsdann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
3. Benachrichtigungen und Gebühren
3.1. Sämtliche Kosten, die dem Bewerber während des Vermittlungsprozesses entstehen (Reisekosten, Spesen, etc.), sind vom Kunden zu tragen.
3.2. Der Kunde stimmt zu:
3.2.1. Die Bürolina unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er dem Bewerber ein Angebot einer Beschäftigung macht.
3.2.2. Die Bürolina unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Angebot der Beschäftigung vom Bewerber angenommen wurde und Angaben zum Arbeitsentgelt an die Bürolina weiterzuleiten.
3.2.3. Die erhobenen Gebühren der BÜROLINA innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu begleichen.
3.3. Bis der Bewerber seine Beschäftigung aufnimmt und die BÜROLINA eine Rechnung über die Gebühr erhebt, fallen für den Kunden keine Kosten an.
3.4. Die an die BÜROLINA zu zahlende Empfehlungsgebühr wird basierend auf den im Folgenden genannten Gebühren und des Arbeitsentgeltes des Bewerbers berechnet. Die Mehrwertsteuer wird zum aktuellen Satz auf unsere Gebühren erhoben.
Für nähere Informationen bezüglich unserer Konditionen fordern Sie
bitte unsere Preisliste an.
Bei der Vermittlung von Mitarbeitern wird eine Mindestgebühr von 3.000,- € + MwSt. erhoben. Die Gebühr ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Im Falle des Verzuges ist BÜROLINA berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
3.5. Sollte die Beschäftigung befristet auf weniger als 12 Monate sein, wird die Gebühr unter Punkt 3.3. anteilig berechnet. Sollte die Beschäftigung über die befristete Zeit hinaus verlängert werden, ist der Kunde verpflichtet eine weitere Gebühr basierend auf dem zusätzlichen Arbeitsentgelt maßgeblich für den Zeitraum der folgenden Beschäftigung nach der ursprünglichen Befristung bis zum Jahrestag seines Beginnes zu leisten.
4. Rückerstattungen
4.1. Um Anspruch auf die folgenden Rückerstattungen zu haben, muss der Kunde die Rechnung innerhalb von 14 Tagen beglichen haben und muss innerhalb von 7 Tagen nach der Beendigung der Beschäftigung die BÜROLINA schriftlich darüber benachrichtigen.
4.2. Sollte die Beschäftigung vor der 10. Woche nach dem Beschäftigungsanfang (außer bei einer betriebsbedingten Kündigung) enden, gewährt die BÜROLINA eine Rückvergütung i.H. von 20% auf den Rechnungsbetrag. Endet die Beschäftigung nach der 10. aber vor der 15. Woche (außer bei einer betriebsbedingten Kündigung), gewährt die BÜROLINA eine Rückvergütung i.H. von 10% des Rechnungsbetrages.
4.3. Sollte der Kunde oder eine seiner Zweigniederlassungen bzw. Tochtergesellschaften den Bewerber innerhalb einer Frist von 6 Kalendermonaten nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder Widerruf eines Angebotes anschließend wieder einstellen, wird die volle Gebühr, wie unter Punkt 3.3. angegeben, berechnet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5. Stornierungsgebühren
5.1. Sollte nach einem Angebot einer Beschäftigung an den Bewerber der Kunde entscheiden dies aus irgendeinem Grund zu widerrufen, so verpflichtet sich der Kunde der BÜROLINA eine Mindestgebühr von 5% des jährlichen Arbeitsentgeltes zu zahlen.
6. Empfehlungen
6.1. Empfehlungen eines Bewerbers sind vertraulich. Werden Bewerber, die durch die BÜROLINA vorgestellt wurden, durch den Kunden an Dritte bekannt gemacht und dies zu einer Beschäftigung mit dem Dritten innerhalb von 6 Monaten nach der Empfehlung führt, dann ist der Kunde verpflichtet die Gebühren der BÜROLINA , wie unter dem Punkt 3.3. aufgeführt, ohne Anspruch auf Rückerstattungen zu leisten.
6.2. Die Empfehlungsgebühr, wie unter Punkt 3.3. aufgeführt, wird nur in Verbindung mit einer Einstellung des Bewerbers, welcher von der BÜROLINA direkt oder indirekt empfohlen wurde und die Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach der Empfehlung oder Interview (je nachdem welches später) erfolgte, erhoben.
6.3. Wenn der BÜROLINA der Betrag des Arbeitsentgeltes nicht bekannt ist, wird der Mindestgehaltssatz welcher für die entsprechende Position, in der der Bewerber beschäftigt ist, unter Beachtung der Angaben des Kunden und / oder von marktüblichen Gehaltsätzen vergleichbarer Positionen als Grundlage für die Berechnung der Empfehlungsgebühr, wie unter 3.3. aufgeführt, angesetzt.
7. Eignung und Referenzen
7.1. Die BÜROLINA bemüht sich die Eignung des Bewerbers, welcher dem Kunden vorgestellt wird, sicher zu stellen. Dennoch sollte der Kunde sich vor einer Einstellung über die Eignung des Bewerbers und dessen Referenzen; zur Verfügung gestellt durch den Bewerber selbst oder die BÜROLINA; selbst überzeugen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung von Arbeits- und anderen Erlaubnissen, von medizinischen Untersuchungen und von medizinischen und anderen Anforderungen bzw. Qualifizierungen, welche von dem jeweiligen Land, in welchem der Bewerber beschäftigt wird, gefordert werden.
8. Haftung
8.1. Die BÜROLINA kann nicht, unter jeglichen Umständen, für eingetretene Verluste, finanzielle Aufwendungen, Schäden, Verzögerungen, Kosten oder Entschädigungen (ob direkt oder indirekt) die dem Kunden durch oder im Zusammenhang
9. Rechtsvorschrift
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Stand 01/2009
